AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt „iopage“

  1. Vertragspartner

Vertragspartner sind die XTRASYSTEM GmbH (fortan XTRASYSTEM), Dürener Str. 221, 50931 Köln und der Kunde

  1. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen. Diese regeln die Inanspruchnahme der Website und Online-Shop Produkte „hallo.BLUE“ von XTRASYSTEM

  1. Pflichten der XTRASYSTEM

(3.1) XTRASYSTEM verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden im Rahmen der Leistungsbeschreibungen und Preislisten eine gebrauchstaugliche Website / Online-Shop zu erstellen.

(3.2) XTRASYSTEM sorgt für die Anmeldung der vom Kunden gewünschten Domain bei der zuständigen Stelle. Er trägt jedoch keine Gewähr dafür, dass die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und zudem auf Dauer Bestand haben wird. XTRASYSTEM wird lediglich als Vermittler tätig und hat daher keinen Einfluss auf die tatsächliche Vergabe der Domain.

(3.3) XTRASYSTEM erbringt seine Leistungen in zwei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze.

1) Entwurfsphase:

XTRASYSTEM erstellt einen Entwurf bzw. eine Basisversion der Website / Online-Shop. Die Basisversion muss die Struktur der Website / Online-Shop erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale aufweisen und die notwendigen Grundfunktionalitäten – wie die Funktionsfähigkeit von Links, die Einbindung eines Content Management Systems (CMS), Texte, Bilder, Videos etc. beinhalten.

2) Rollout (Fertigstellung)-phase:

Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt XTRASYSTEM die Endversion der Website / Online-Shop.

Nach der Abnahme der Endversion der Website / Online-Shop durch den Kunden ist XTRASYSTEM verpflichtet, dem Kunden die Website auf einem Server der XTRASYSTEM zugänglich zu machen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

(4.1) Der Kunde stellt der XTRASYSTEM die in die Website / Online-Shop einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist XTRASYSTEM nicht verpflichtet.

(4.2) Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos etc.

  1. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(5.1) Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der Bestellung und damit der Auftragserteilung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.

(5.2) Sonstige Preise, insbesondere nutzungsabhängige Preise, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

(5.3) Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht die XTRASYSTEM den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA- Vorabankündigung vom vereinbarten Konto ab.

(5.4) Erfolgt eine Sperre bzw. Zurückbehaltung der Leistungen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, hat der Kunde die Kosten der Sperre zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

(5.5) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

  1. Vertragslaufzeit / Kündigung

(6.1) Die Bedingungen für die Vertragslaufzeit und Kündigung der einzelnen Website / Online-Shop Produkte und Leistungen sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen geregelt.

(6.2) Mit der Kündigung von Website / Online-Shop oder einer zusätzlichen Leistung muss der Kunde die Erklärung abgeben, ob die im Rahmen von Website beauftragten „Domain“ mit Wirksamwerden der Kündigung – auf einen anderen Vertrag mit der XTRASYSTEM übertragen, – zur Löschung freigegeben oder – mittels Konnektivitäts-Koordination an einen anderen Provider übertragen werden sollen. Erfolgt keine Erklärung durch den Kunden, wird die XTRASYSTEM als Registrierungsstelle den registrierten Domain Name löschen bzw. die Betreuung des für den Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle registrierten Domain Name einstellen. Die XTRASYSTEM wird dies der zuständigen Registrierungsstelle unverzüglich mitteilen.

(6.3) Mit Beendigung des Vertrages ist die Verbindung vom Internet zu Website / Online-Shop des Kunden (inkl. E-Mail Postfächer) gesperrt. Nach dem Kündigungstermin wird die XTRASYSTEM die Daten und die Einstellungen löschen.

(6.4) Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Bei einer Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund gelten die Punkte 6.1 und 6.2 entsprechend.

Bei einer Kündigung der XTRASYSTEM aus wichtigem Grund, ist die XTRASYSTEM berechtigt, als Registrierungsstelle die registrierten „Domains“ zu löschen bzw. die Betreuung des für den Kunden bei

  1. Nutzungsrecht

(7.1) Der Kunde und die von ihm gegenüber XTRASYSTEM benannten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit Website / Online-Shop verbundenen Softwarefunktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinaus gehende Rechte erhält der Kunde nicht.

(7.2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Website / Online-Shop über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Website / Online-Shop oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(7.3) Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung von Website / Online-Shop durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

  1. Preisanpassungen

(8.1) Die XTRASYSTEM ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Technik und Betrieb der Leistungen (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, Softwarelizenzen, technischer Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT- Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen). Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Technik, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der XTRASYSTEM die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die XTRASYSTEM wird bei der Ausübung ihres billigem Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

(8.2) Änderungen der Preise nach Ziffer 9.1 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

(8.3) Unabhängig von den Regelungen der Ziffer 8.1 und 8.2 ist die XTRASYSTEM für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise zum Zeitpunkt der jeweiligen Änderung entsprechend anzupassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht entsteht.

  1. Haftung

(9.1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die XTRASYSTEM für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.

(9.2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die XTRASYSTEM im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die XTRASYSTEM durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die XTRASYSTEM eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(9.3) Für den Verlust von Daten haftet die XTRASYSTEM bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Punkt 9.1 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(9.4) Die verschuldensunabhängige Haftung der XTRASYSTEM auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen. Die Punkte 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.

(9.5) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

  1. Datenschutz

(10.1) Verarbeitet die XTRASYSTEM personenbezogene Daten für den Kunden, so darf die XTRASYSTEM die Datenverarbeitung durch Subunternehmer im In- und Ausland auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden von Subunternehmern vornehmen lassen. Die Subunternehmer werden dabei die personenbezogenen Daten ausschließlich nach den Weisungen der XTRASYSTEM verarbeiten und Maßnahmen zur Datensicherheit treffen, die mindestens dem Stand entsprechen, den die XTRASYSTEM schuldet.

(10.2) Der Kunde muss die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen sicherstellen, insbesondere die Betroffenen entsprechend informieren.

(10.3) Bei Subunternehmern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wird ein ausreichendes Datenschutzniveau durch die XTRASYSTEM sichergestellt.

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